Rechtsanwältin
Saskia Hockemeyer
Betreuungsverfügung
Mit einer individuellen Betreuungsverfügung stellen Sie sicher, dass nach Ihrem Willen gehandelt wird, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Die Betreuungsverfügung, Ihre Handlungsvollmacht für einen Dritten, wird dabei erst wirksam, wenn es wirklich erforderlich ist und ein Gericht dies aus gesundheitlichen Gründen für erforderlich hält.
Da sich persönliche Vorstellungen im Laufe der Zeit verändern können, ist eine wiederkehrende Beurteilung Ihrer Betreuungsverfügung auf Aktualität sinnvoll. Für den Fall, dass sich Ihre Vorstellungen nicht verändert haben, ist es genauso wichtig, die bestehende Version Ihrer Betreuungsverfügung in gewissen Abständen zu bestätigen, um auszudrücken, dass es sich um Ihren aktuellen Willen handelt. Selbstverständlich ist es jederzeit möglich, dass Sie Ihre Betreuungsverfügung widerrufen. Dies auch wenn der Betreuungsfall bereits eingetreten ist, was in diesem Fall allerdings zur Ernennung eines neuen Betreuers durch das Gericht führt.
Ich rate bei der Erstellung einer Betreuungsverfügung grundsätzlich von vorformulierten Vordrucken ab, da jede Lebenssituation und jeder Wille einzigartig ist und entsprechend individueller und gut überlegter Formulierungen bedarf.
Vorsorgevollmacht
Individuelle Vorsorgevollmachten und Vorsorgeverträge
Wer übernimmt für Sie nötige Entscheidungen, spricht mit Ärzten, kümmert sich um Ihre finanzielle Belange oder übernimmt einfach nur Behördengänge? Mit Ihrer individuellen Vorsorgevollmacht bestimmen Sie heute bei vollem Bewusstsein und voller Entscheidungsfähigkeit eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie später, wenn es erforderlich wird, Entscheidungen treffen darf.
Die frühzeitige Vorsorge mit einer Vorsorgevollmacht bietet Ihnen wichtige Vorteile:
-
Sie wissen heute schon, wer später für Sie entscheiden wird
-
Ihr Bevollmächtigter kann und darf für Sie im Ernstfall sofort handeln
-
Es wird kein Betreuer, den Sie nicht kennen, vom Gericht bestellt
Eine gute Vorsorgeregelung ist genau auf Ihre persönlichen Lebensumstände abgestimmt und schützt Ihr Interesse. Vorgefertigte Formulare decken oft nicht alle Themen ab oder können unwirksame Klauseln beinhalten. In Ihrer Vollmacht halten Sie Ihre Wünsche fest und vermeiden, dass im Ernstfall stur nach den gesetzlich vorgegebenen Standards verfahren wird. Selbstverständlich stehe ich auch für die Anfertigung eines Bevollmächtigtenleitfadens oder der Unterstützung Ihres Bevollmächtigten zur Verfügung.
Patientenverfügung
Sie bestimmen selbst, wie Sie behandelt werden wollen. Ich begleite Sie bei der Planung Ihrer medizinische Versorgung und bei der rechtlich einwandfreien Regelung von Behandlungswünschen. Dies damit Sie bis zum Schluss selbstbestimmt leben können.
Mir einer Patientenverfügung regeln Sie Ihre wichtigsten und persönlichsten Fragen.
Sie haben das Recht, selbst zu entscheiden, wie Sie am Ende Ihres Lebens medizinisch behandelt werden möchten und was genau Ärzte tun dürfen, wenn Sie Ihren Willen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr äußern können. Wichtig ist, dass Ihre Patientenverfügung wirksam ist und Ihre persönlichen Vorstellungen schützt.
Als Vorsorgeanwalt besprechen ich mit Ihnen alle entscheidenden medizinischen Situationen und stimme mit Ihnen ab, wie Sie im Ernstfall behandelt werden wollen.
Die Patientenverfügung hilft Ihnen, Ihre Vorstellungen von einem würdigen Lebensende klar zu stellen und ausserdem Ihre Angehörigen in dieser äußerst schwierigen emotionalen Situation zu schützen.
Vorsorge für Familien mit Kindern
Rechtssichere Nachlassplanung um Ihr Lebenswerk und seine Werte richtig zu übertragen und zu vererben, sollte Ihren eigenen Vorstellungen folgen und rechtzeitig geplant werden. Hierbei geht es nicht nur um Vermeidung von Streit, sondern auch um die Absicherung von Werten in der nächsten Generation.